stuv Studimesse

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Diese Veranstaltung dient dazu, verschiedenen Austellerinnen und Austellern den Studienanfängerinnen und Studienanfängern vorzustellen. Dazu erhält jede Austellerin und jeder Austeller einen eigenen Stand (Tisch), auf dem sie Werbematerialien auslegen und mit den Studierenden ins Gespräch kommen können.

Veranstalter ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (im Folgenden JMU), hier repräsentiert durch die beauftragten Organisatorinnen und Organisatoren des Studentischen Sprecher*innenrats.

Bei Durchführung von Veranstaltungen sind die Grundwerte der JMU ausdrücklich zu beachten und einzuhalten. Die JMU legt dabei besonderen Wert darauf, dass jegliche Formen von Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung und Gewalt den Grundwerten der JMU widersprechen.

Bei Verstoß gegen diese Grundwerte, insbesondere wenn antisemitische Positionen vertreten werden, hat die JMU das Recht, Ausstellerinnen und Aussteller nach eigenem Ermessen nicht zur Veranstaltung zuzulassen oder von der laufenden Veranstaltung sowie künftigen Veranstaltungen auszuschließen. Eine solche Entscheidung wird insbesondere im Falle ausliegender Materialien oder anderweitiger Formen der Meinungsäußerung getroffen, die antisemitischen, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen oder diffamierenden Charakter aufweisen oder in anderer Form gegen die bestehenden rechtlichen Normen und vorbenannten Grundwerte verstoßen.

Ebenso behält sich die JMU das Recht vor, Ausstellerinnen und Aussteller auszuschließen, sollten sie sich durch stark negatives Verhalten hervortun, welches die Integrität der Veranstaltung gefährdet, insb. durch vorsätzliches Verunstalten oder Beschädigen der Materialien anderer Ausstellerinnen oder Aussteller. Die JMU behält sich das alleinige Ermessen vor, um festzulegen, ob Materialien oder Verhalten den genannten Kriterien entsprechen oder nicht. Bei Verstoß sind die Ausstellerinnen bzw. Aussteller nach erster Aufforderung der JMU verpflichtet, die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen und alle ihre Materialien zu entfernen. Die Entscheidung der JMU ist endgültig und nicht anfechtbar. Das gleiche gilt auch für den Verkauf jeglicher Produkte oder Dienstleistungen, dies ist strengstens untersagt. Die Gruppen und Ausstellerinnen und Aussteller sollen ihre Materialien nur an ihren Tischen/Ständen verteilen und auch die Studierenden nur dort ansprechen. Bei Zuwiderhandlung kann ebenfalls der Ausschluss von der diesjährigen, als auch von kommenden Veranstaltungen erfolgen. Alkoholfreie Getränke, Bier und Radler dürfen nur in kleinen Mengen angeboten werden, der Ausschank anderer alkoholischer Getränke ist untersagt! Untersagt ist auch der direkte Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen sowie das Sammeln von Spenden auf der Messe. Diese Regelungen gelten auch für das Foyer und den gesamten Außenbereich der Mensa.

Zeitrahmen

Informationsmesse
17:00 – 19:30 Uhr

Auf- und Abbau
Um 16:00 Uhr werden alle Austellerinnen und Aussteller ihren Ständen zugewiesen, und bauen mit Helfer*innen ihre Stände auf. Gegen 19:30 Uhr soll der Abbau beginnen. Nichtkommerzielle Aussteller*innen (also: alle, die keine Standgebühr bezahlen müssen) sollen mindestens eine:n Helfer:in sowohl für den Auf- als auch den Abbau zur Verfügung stellen. Die Mithilfe beim Auf- und Abbau ist Bedingung für die weitere Teilnahme an der Messe. Auch sollte hinsichtlich des Transports berücksichtigt werden, dass eine direkte Anlieferung in das Mensagebäude am Hubland mit dem PKW nicht möglich ist. Parkmöglichkeiten stehen in der Tiefgarage am Hubland zur Verfügung.

Vor dem Aufbau und nach dem Abbau müssen die Helfer:innen sich bei der An- und Abmeldung melden. Bei Fehlen zum Auf- und Abbau, bei unentschuldigt verspäteten Erscheinen oder bei Nichterscheinen erlauben wir uns, eine Pauschale von 50 € für den betreffenden Stand in Rechnung zu stellen. Außerdem behalten wir uns in diesem Fall vor, zukünftig keinen Standplatz mehr an die betreffende Organisation zu vergeben.

Tische/Stände

Zur Verfügung stehen Mensatische. Vorgesehen ist, dass jede*r Austeller*in jeweils einen Tisch zur Verfügung gestellt bekommt. Eigene Aufbauten – sprich Stellwände oder Roll-Ups – dürfen mitgebracht werden. Dies muss jedoch bei der Bewerbung mitgeteilt werden (zwecks Raumplanung). Dasselbe gilt für spezielle Wünsche, z.B. Strom oder WLAN. Falls wir einzelnen Wünschen nicht entsprechen können, teilen wir dies vorab schriftlich oder telefonisch mit.

Rauchen

Rauchen im Gebäude ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt durch das Zusenden des Bewerbungsformular (ausschließlich online) an das Büro der Studierendenvertretung bis zum Ende der angegebenen Bewerbungsfrist. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Bewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen. Da die Plätze begrenzt sind, entscheiden wir bei zu vielen Interessentinnen und Interessenten nach Eingang aller Bewerbungen. Um eine große Themenvielfalt zu gewährleisten, behält sich die Studierendenvertretung vor, bei thematischer Häufung Austellerinnen und Aussteller mit anderen Schwerpunkten den Vorzug zu geben. Eine Zulassung zur Messe erhalten Sie per Mail.